FAQ

Hier haben wir für Sie die am häufigsten an uns gestellten Fragen und Antworten zusammen gestellt.

Gibt es auch an der Förderschule Sprache Englischunterricht?

Ja!  –  Da wir nach dem Lehrplan der Grundschule unterrichten, wird Unterricht in allen Fächern wie in der Regelgrundschule erteilt. Das Fach Englisch unterrichten mehrere LehrerInnen, die über die notwendige Qualifikation verfügen.

Grundschule oder die Förderschule Sprache, was kommt für mein Kind in Frage?

Was muss ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob für mein sprachauffälliges Kind die Grundschule oder die Förderschule Sprache in Frage kommt?

Sie können sich vor der Einschulung entweder an die zuständige Grundschule wenden oder sich direkt mit uns in Verbindung setzen, um Beratung einzuholen. Nach einem ersten Informationsgespräch kann dann ein Verfahren zur Überprüfung ihres Kindes über die zuständige Grundschule eingeleitet werden. Im Oktober bieten wir jeweils nachmittags bzw. abends Informationsveranstaltungen an, an denen sie sich über unsere Schule informieren können. Die Termine stehen hier auf unserer Homepage.

Muss an der Förderschule Sprache Schulgeld bezahlt werden?

Nein! – Es gibt kein Schulgeld.

Die Förderschule Sprache ist eine städtische Schule. Genau an jede Grundschule bezahlen die Eltern nur einen sehr geringen jährlichen Beitrag für Schulbücher. Auch der Schulbustransport ist für die Eltern kostenlos und wird von der jeweiligen Stadtverwaltung übernommen.

Muss ich mein Kind selber zur Schule bringen?

Nein, die Kinder werden mit unseren Schulbussen morgens in Wuppertal, Solingen und Remscheid abgeholt und mittags wieder zurück gebracht. Die Schulbusse halten allen Haltestelle des ÖPNV.

Was ist, wenn die Sprachprobleme meines Kindes erst in der Grundschule auffallen?

Wenn die Sprachprobleme erst während der Grundschulzeit auffallen und den Lernerfolg eines Kindes stark beeinträchtigen, kann die Grundschule nach Rücksprache mit den Eltern den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach §13 AO-SF durch uns überprüfen lassen. Wenn es nötig ist, kann ein Kind während der Grundschulzeit in die Förderschule Sprache wechseln.

Welche Sprachstörungen gibt es bei Kindern?

Es gibt sehr viele unterschiedliche Sprachstörungsbilder bei Kindern, die an dieser Stelle nicht alle dargestellt werden können. Eine erklärende Übersicht bietet die Internet-Seite des Landesverbandes NRW der Eltern sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher:

www.sprachbehinderungen.de

Klicken Sie dort auf den Menüpunkt „Störungen des Spracherwerbs“.

Welche Unterstützung gibt es für mehrsprachig aufwachsende Kinder?

Viele Kinder wachsen mit zwei oder mehreren gesprochenen Sprachen auf. Das ist für Kinder und Familien eine besondere Herausforderung. Wenn Kinder in der Familiensprache regelgerecht sprechen, aber (noch) Probleme mit dem Erlernen der deutschen Sprache haben, sind Fördermaßnahmen der Grundschule und andere Hilfen im Bereich „DaZ – Deutsch als Zweitsprache“ sinnvoll.

Falls ein Kind auch in der Familiensprache sehr deutliche Rückstände oder Abweichungen im Sprachlernen zeigt, kann eine Sprachentwicklungsstörung vorliegen. Die Lehrkräfte unserer Schule überprüfen dann, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache bei Ihrem Kind vorliegt, und ob Ihr Kind in der Förderschule Sprache gefördert werden sollte.

 

Wie geht es weiter, wenn mein Kind seine Grundschulzeit an der Förderschule Sprache beendet hat?

Viele unserer Kinder überwinden Ihre Sprachschwierigkeiten noch während der Grundschulzeit und können an eine Grundschule oder an eine andere Förderschule wechseln. Das geschieht immer in enger Abstimmung mit den Klassenlehrer:innen, den aufnehmenden Schulen und mit den Eltern.

Wenn Ihr Kind am Ende des 4. Schuljahres bei uns seine Grundschulzeit beendet, gibt es – genau wie an der Grundschule –  eine Empfehlung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin für den Besuch einer weiterführenden Schule (Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gymnasium).

Bei einigen Kindern kann die Sprachstörung auch nach dem 4. Schuljahr noch so ausgeprägt sein, dass weitere sonderpädagogische Förderung nötig ist. Dann kann Ihr Kind in der Sekundarstufe 1 eine Regelschule mit „Gemeinsamem Lernen“ oder eine Förderschule besuchen. Die für unseren Einzugsbereich zuständige Förderschule Sprache für den Sekundarbereich ist die LVR Kurt-Schwitters-Schule in Düsseldorf.

 

Wie groß sind die Klassen an der Schule An der Tesche?

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind an der Förderschule Sprache 14 – 16 Schüler:innen in einer Klasse.

Wie sind die Unterrichtszeiten? Gibt es ein Angebot des „Offenen Ganztags“ ?

Wir sind eine Halbtagsschule und können keinen „Offenen Ganztag“ anbieten.

Der Unterricht beginnt für alle Kinder täglich um 8.30 Uhr. Die 6. Stunde endet um 13.45 Uhr.

An manchen Tagen haben die Kinder bereits nach der 4. oder 5. Stunde Schulschluss. Jedes Kind erhält einen differenzierten Stunden- und Busplan, aus dem hervorgeht, wann es an den einzelnen Tagen wie lange in der Schule ist. Die Gesamtstundenzahl richtet sich nach den festgelegten Stundenzahlen für die jeweiligen Grundschuljahrgänge.

Vor und nach dem Unterricht haben die Kinder jeweils 15 min Bewegungszeit auf dem Schulhof, bevor sie in die Schulbusse steigen.

Wie wird entschieden, ob mein Kind an der Förderschule Sprache aufgenommen wird?

Zusammen mit einer Lehrerkraft der Grundschule führt eine SonderschullehrerIn unserer Schule eine Überprüfung entsprechend § 13 AO-SF durch, um den Sprachentwicklungsstand und die Ausprägung der Sprachstörung Ihres Kindes zu ermitteln. Zudem wird die allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit überprüft. In einem anschließenden Gespräch informieren wir Sie über die Ergebnisse und besprechen mit Ihnen, welcher sonderpädagogische Unterstützungsbedarf bei ihrem Kind möglicherweise vorliegt und welche Schulen in Frage kommen. Ganz wichtig ist dabei Ihr Elternwunsch, der schriftlich dokumentiert wird.

Abschließend erstellen wir ein Gutachten, das die Untersuchungsergebnisse zusammenfasst und den Unterstützungsbedarf sowie mögliche Förderempfehlungen nennt, und leiten es an das zuständige Schulamt weiter. Das Schulamt entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens und Ihres Elternwunsches über den Förderort und sendet Ihnen einen Bescheid zu.