Wenn die Sprachprobleme erst während der Grundschulzeit auffallen und den Lernerfolg eines Kindes stark beeinträchtigen, kann die Grundschule nach Rücksprache mit den Eltern den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach §13 AO-SF durch uns überprüfen lassen. Wenn es nötig ist, kann ein Kind während der Grundschulzeit in die Förderschule Sprache wechseln.