Wie wird entschieden, ob mein Kind an der Förderschule Sprache aufgenommen wird?

Zusammen mit einer Lehrerkraft der Grundschule führt eine SonderschullehrerIn unserer Schule eine Überprüfung entsprechend § 13 AO-SF durch, um den Sprachentwicklungsstand und die Ausprägung der Sprachstörung Ihres Kindes zu ermitteln. Zudem wird die allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit überprüft. In einem anschließenden Gespräch informieren wir Sie über die Ergebnisse und besprechen mit Ihnen, welcher sonderpädagogische Unterstützungsbedarf bei ihrem Kind möglicherweise vorliegt und welche Schulen in Frage kommen. Ganz wichtig ist dabei Ihr Elternwunsch, der schriftlich dokumentiert wird.

Abschließend erstellen wir ein Gutachten, das die Untersuchungsergebnisse zusammenfasst und den Unterstützungsbedarf sowie mögliche Förderempfehlungen nennt, und leiten es an das zuständige Schulamt weiter. Das Schulamt entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens und Ihres Elternwunsches über den Förderort und sendet Ihnen einen Bescheid zu.