Unser Unterricht findet auf Grundlage des sprachheilpädagogischen Unterrichts statt. Das bedeutet: Die Kinder werden beim Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben gezielt unterstützt.
Dafür nutzen wir verschiedene Methoden im Unterricht, zum Beispiel:
So helfen wir den Kindern, ihre sprachlichen Fähigkeiten Schritt für Schritt zu verbessern.
Für alle Kinder an unserer Schule erstellen wir individuelle Förderpläne. Sie bilden die Grundlage für die Förderung im Unterricht. In den Förderplänen steht, welche Ziele ein Kind erreichen soll und mit welchen Maßnahmen wir es dabei unterstützen.
Die Förderpläne erstellen wir auf Grundlage von Beobachtungen im Unterricht und verschiedener Überprüfungen. Dabei schauen wir zum Beispiel auf die sprachliche Entwicklung, das Lesen und Schreiben sowie – wenn nötig – auf das Lernen in Mathematik oder die allgemeine Entwicklung.
Im Laufe des Schuljahres werden die Förderpläne regelmäßig überprüft, angepasst und weitergeschrieben. Außerdem wird dabei geschaut, ob weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch ein Austausch mit der Logopädie, Ergotherapie oder anderen außerschulischen Förderungen ist sinnvoll. Die Förderpläne begleiten die Kinder bei einem Klassen- oder Schulwechsel.
Einmal in der Woche erhalten die Kinder zusätzliche Förderung in kleinen Gruppen (= Längerzeit). In dieser Förderzeit wird gezielt an den individuellen Zielen aus dem Förderplan gearbeitet. Dazu gehört zum Beispiel die Verbesserung der Aussprache, die Erweiterung des Wortschatzes oder die Förderung der Grammatik.
Außerdem können Lernschwierigkeiten in einzelnen Fächern aufgearbeitet werden, die unter anderem durch sprachliche Schwierigkeiten entstanden sind.
Einige Unterrichtsstunden finden in doppelter Besetzung statt. Die Zusammenarbeit mit einer zusätzlichen Lehrkraft, MPT-Kraft oder ähnlichem, wird beispielsweise für gemeinsamen Unterricht, Förderung in kleinen Gruppen oder für einzelne Kinder genutzt. Dies ermöglicht eine gezieltere Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Wenn die sprachliche Entwicklung entsprechend fortgeschritten ist und kein oder nur noch wenig Förderbedarf besteht, wechseln die Kinder zurück in die Regelschule. Häufig lernen sie ihre neue Schule vorher in einem ein- bis zweiwöchigen „Schnuppern“ kennen.
Die Schulaufsicht entscheidet anschließend – auf Grundlage von schulischen Berichten und Absprachen zwischen Schule und Eltern – ob das Kind inklusiv in einer Schule des gemeinsamen Lernens weiter gefördert werden soll oder ob der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben werden kann.
Manche Kinder haben neben der Sprache noch weiteren Förderbedarf. Wenn bei der regelmäßigen Überprüfung festgestellt wird, dass ein anderer Förderort besser geeignet ist, beantragt die Schule, gemeinsam mit den Eltern, einen Wechsel des Förderortes bei der Schulaufsicht.